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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung zu Stande.

3. Leistungsumfang
Beschaffenheit, Umfang und Erbringungsfristen unserer Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag. Leistungsdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wir sind zur Verarbeitung der von dem Auftraggeber gelieferten Daten (Logo, Grafiken, Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die überlassenen Daten werden von uns nicht inhaltlich oder rechtlich geprüft. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten, CD-ROMs usw. werden unser Eigentum.

4. Leistungsfristen
Zugesagte Leistungsfristen sind unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart wurden. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einer nicht von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Auftraggeber berechtigt, eine pauschalierte Verzugsentschädigung i.H.v. 3 % für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung zu verlangen.
5. Urheber- und Leistungsschutzrechte Der Auftraggeber überträgt uns alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Logo, Grafiken, Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne). Der Auftraggeber versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten zu besitzen und dass durch diesen Vertrag Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Der Auftraggeber versichert ferner, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemanden eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, wonach Verwertungsrechte und Verwertungsbefugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
Unbeschadet etwaig darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte stellt der Auftraggeber uns von allen gegen uns erhobenen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung frei. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit Dritte uns gegenüber Ansprüche geltend machen.

6. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen binnen 8 Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung durch den Auftraggeber, gilt die von uns erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers als angenommen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme bzw. nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist.

7. Gewährleistung
Weist die von uns erbrachte Leistung Mängel auf, sind wir berechtigt, den Mangel zu beheben. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruht. Die Haftung für schriftlich von uns zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wir hafteninsbesondere nicht für Schäden, die nicht amLeistungsgegenstand selbst entstanden sind.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für den Skontoabzug ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto maßgebend. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, ist er verpflichtet, die bis dahin von uns erbrachten Leistungen und Aufwendungen, soweit nicht bereits durch Teilabnahme fällig geworden, pauschal mit 50 % der Vertragssumme abzugelten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Auftraggebers zu verrechnen. Sind bereits Verzugszinsen und -kosten entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
Der Auftraggeber kann gegen unseren Vergütungsanspruch nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.

9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz auch Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


Stand: August 2007
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